Geldwerte Leistungen: Was ist beim Jahresabschluss zu beachten?

Leistungen zwischen Kapitalgesellschaften und dem Anteilsinhaber müssen stets zum Verkehrswert erfolgen. Beim Jahresabschluss sind Transaktionen unter Nahestehenden zu identifizieren, zu beurteilen und korrekt zu bewerten. Wo finden sich solche Fälle im KMU-Umfeld?

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Was versteht man eigentlich unter einer geldwerten Leistung? Das Steuerrecht besagt, dass Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ihre Anteilsinhaber sowie ihnen nahestehende Personen (Ehepartner, Kinder, Eltern) nicht bevorteilen dürfen. Folglich müssen sich bei Transaktionen unter Nahestehenden Leistung und Gegenleistung stets die Waage halten. Das heisst, sie haben zum Verkehrswert respektive zu einem Preis, der dem Drittvergleich standhält, zu erfolgen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, dass dieselbe Leistung einer unabhängigen Drittperson zu gleichen Konditionen gewährt worden wäre, kann im Umkehrschluss eine geldwerte Leistung unterstellt werden.

Geldwerte Leistungen in der Praxis

Die Sachverhalte zu geldwerten Leistungen sind äusserst vielfältig. In der Praxis kommen sie oft in folgenden Fällen vor: Benutzung Geschäftsfahrzeug (Privatanteil), Naturalbezüge (zum Beispiel bei Restaurants), Bezahlung von privaten Lebenshaltungskosten über Geschäftskonten (z.B. private Restaurantbesuche, Geburtstagsfeier, private Beratungskosten), überhöhte oder ungerechtfertigte Spesenentschädigungen, übersetzte Verzinsung von Passivdarlehen (Darlehen, Kontokorrente), nicht drittkonforme Aktivdarlehen von Anteilsinhabern (sog. simulierte Darlehen), Entnahme von Vermögenswerten (Privatentnahme) zu einem unterpreislichen Wert (z.B. Übernahme Geschäftsfahrzeug, Liegenschaften), Übertragung von Privatvermögen ins Geschäft zu einem übersetzten Preis (sog. Nonvaleur), nicht marktkonforme Mietverhältnisse mit Anteilsinhabern (z.B. Einschlag für selbstbewohnte Liegenschaft), Leistungsaustausch zwischen nahestehenden Gesellschaften (Übertragung von Betriebssparten, Funktionsverlagerungen, Verkauf von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, Wertschriften, Management Fees).

 

Steuerrechtliche Konsequenzen

Geldwerte Leistungen werden bei der leistenden Gesellschaft zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet und unterliegen der Gewinnsteuer. Auf Stufe des Empfängers (in der Regel ist das der Anteilsinhaber) wird der geldwerte Vorteil – unter Berücksichtigung des Teilbesteuerungsverfahrens analog einer Dividende – zum steuerbaren Einkommen hinzugefügt und mit der Einkommenssteuer erfasst. Darüber hinaus ist – wie bei einer gewöhnlichen Dividende – die Verrechnungssteuer von 35 Prozent geschuldet. Unschwer lässt sich erkennen, dass im Falle einer geldwerten Leistung sowohl die Kapitalgesellschaft als auch der Anteilsinhaber mit substanziellen Steuerforderungen konfrontiert werden.

 

Steuerrisiken vorbeugen

Die Krux bei geldwerten Leistungen liegt darin, einen Drittpreis/Verkehrswert für die konkrete Transaktion zu ermitteln. Entsprechend ist bei Aktivitäten unter Nahestehenden frühzeitig die Einschätzung eines Experten beizuziehen. Bei strittigen Fällen kann der «richtige» Verkehrswert vorgängig mit der zuständigen Steuerbehörde, im Rahmen eines Steuervorabbescheids, rechtsverbindlich festgestellt werden.  

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