Härtefallregelung: Gleich lange Spiesse für Unternehmen

Im Kanton Luzern wird die Ausfallentschädigung von Firmen, die stark unter der Pandemie leiden, aber nicht behördlich geschlossen sind, verbessert. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern hatte diese Anpassung eingefordert.

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Mit 1,7 Milliarden Franken haben Bund und Kanton die Luzerner Unternehmen seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützt. Da die bisherige Härtefallregelung für Teile der KMU-Wirtschaft ungenügend war, hat die Luzerner Regierung diese nun angepasst – in enger Absprache mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, wie es ein Postulat von KGL-Direktor und FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp verlangt hatte. Die neue Härtefallregelung ist seit dem 21. April 2021 in Kraft. Basis der kantonalen Anpassung ist eine Neuerung beim Bund, der neu vollständig die Härtefallgelder der Betriebe mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz übernimmt. Er legt dazu auch die Bedingungen fest, etwa ein 4-jähriges Dividendenverbot und eine Rückzahlungspflicht, falls eine Firma trotz Hilfe Gewinn schreibt.

Ungleichbehandlung aufgehoben

Um keine Ungleichbehandlung von grösseren und kleineren Firmen zu schaffen, wendet der Kanton Luzern die Bundesregelung neu auch für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken an. Für behördlich geschlossene Betriebe gilt die gleiche Regelung wie bisher: Ungedeckte Fixkosten werden primär mit A-fonds-perdu-Beiträgen vergütet, die weiterhin mit einem Fixkostensatz von 25 Prozent errechnet werden. Bei den ordentlichen Härtefällen dagegen variiert der Fixkostensatz je nach Branche. So beträgt die Pauschale für Reisebüros 8 Prozent der Umsatzeinbusse, jene für den Detailhandel 15 und jene für Hotels, Schausteller oder Carunternehmen 25. Diese ordentlichen Härtefälle erhielten bislang die Hilfsgelder im Verhältnis 1 zu 9 als nicht rückzahlbare Beiträge und Kredite. Dazu der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss: «Es wird auch künftig Kredite geben, aber wesentlich weniger als bisher.» Vorerst nicht antasten will die Regierung die Regelung für behördlich geschlossene Betriebe mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz. «Damit wollen wir auch verhindern», erklärt Wyss, «dass betroffene Betriebe Geld zurückzahlen müssen». Im Mai werde man die Situation aber neu analysieren.

Wir wollen auch verhindern, dass die Betriebe Geld zurückzahlen müssen.
Reto Wyss, Finanzdirektor Kanton Luzern

Unterstützung für 18 Monate

Die Annäherung des Modells von behördlich geschlossenen und nicht geschlossenen Betrieben sei «eine zentrale Forderung des Kantonsrats» gewesen, sagte Reto Wyss an einer kürzlichen Medienkonferenz, bei der auch KGL-Direktor Gaudenz Zemp und Marcel Budmiger, Geschäftsleiter des Luzerner Gewerkschaftsbundes (LGB) anwesend waren. Neu können Firmen rückwirkend für das Jahr 2020 unterstützt werden. Da auch nach dem Halbjahresabschluss 2021 eine weitere Zahlung möglich ist, beträgt die Unterstützungsdauer also neu 18 Monate. Laut Wyss müssen Firmen, die bereits ein Härtefallgesuch eingereicht haben, nichts unternehmen, um rückwirkend an ihr Geld zu kommen: «Bereits entschiedene Gesuche werden wir überarbeiten», sagte Wyss, der weiter in Aussicht stellte, dass Firmen für neue Gesuche künftig weniger Unterlagen einreichen müssen. Um genügend Mittel zur Verfügung zu haben, beantragt die Regierung beim Kantonsrat einen Nachtragskredit über 4,2 Millionen Franken, über den das Parlament voraussichtlich im Mai entscheiden wird.

KGL und LGB zufrieden

KGL-Direktor Gaudenz Zemp zeigte sich zufrieden mit der Arbeit der Regierung. Es sei richtig, dass die Fixkosten auch bei Firmen übernommen würden, die nicht behördlich geschlossen worden seien. Als Beispiel nannte Zemp die Gilde der Schausteller: «Da Grossveranstaltungen weiterhin verboten sind, wissen diese Firmen nicht, wann sie wieder mit einem Auftrag rechnen können. Das führt zu grossen Unsicherheiten.» Mit der neuen Härtefalllösung könne man die Liquidität sicherstellen – und das wiederum erlaube es, Arbeitsplätze zu erhalten, was laut Zemp oberstes Ziel der ganzen Bemühungen gewesen sei. Das sah LGB-Geschäftsleiter Marcel Budmiger ähnlich. Er begrüsste insbesondere die höhere Transparenz bei der Vergabe von Geldern für ordentliche Härtefälle und das vereinfachte Verfahren, «da der Umsatz und nicht mehr der Finanzbedarf ausschlaggebend» sei.

1435 Gesuche eingegangen

Laut Finanzdirektor Wyss sind im Kanton Luzern bislang 1435 Gesuche um Finanzhilfe aus dem Härtefallprogramm eingegangen. Davon seien 896 genehmigt worden, 225 zurückgewiesen und 314 noch nicht bearbeitet. 85 Prozent der Gesuche stammten von behördlich geschlossenen Betrieben wie Restaurants, Fitnesscenter oder Detailhandel. Inzwischen habe sich der Eingang der Gesuche bei täglich 5 bis 10 eingependelt, sagte Wyss zum Schluss. Vor zwei Monaten seien es noch 70 bis 80 pro Tag gewesen.

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