KGL fordert bei Rückzahlung von Härtefallgeldern pragmatische und strategiekonforme Regelung

Der KGL fordert vom Regierungsrat eine pragmatische und strategiekonforme Regelung bei der Rückzahlung von Härtefallgeldern. Für den KGL steht fest, dass die 1. Tranche für die behördlich geschlossenen Betriebe vollumfänglich abzuschreiben ist.

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Der Kanton Luzern positioniert sich seit Jahren als KMU-freundlich. Die Entwicklung der Wirtschaft und die Steuereinnahmen von juristischen Personen beweisen den Erfolg dieser Strategie. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern kommt nun zum Schluss, dass der Entscheid der Regierung bezüglich der Rückführung von Härtegeldern (vgl. Medienmitteilung des Kantons zum Beschluss des Regierungsrates RRB 159 vom 20.02.2024) dieser Strategie diametral entgegenläuft.

Der KGL attestiert der Regierung, dass sie während der Pandemie rasch und effizient finanzielle Hilfe zur Verfügung stellte. Bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen während der Corona-Zeit war man sich auch seitens der Branchenverbände der nicht-behördlich geschlossenen Unternehmen einig, dass allfällige Gewinne zurückgeführt werden müssen, da auch andere Kantone ursprünglich solche Regelungen hatten. In aller Regel wurden die Firmen bei der Auszahlung darüber informiert.

Die Auszahlungen der 1. Tranche der Gelder (bis 21. April 2021) an behördlich geschlossene Betriebe stellen von der Kommunikation und der Abwicklung her eine klare Ausnahme dar. Hier gab es keine vorgängige Information bezüglich einer Gewinnrückführung, sondern ein Versprechen seitens der Regierung, dass die Gelder als pauschale Fixkostendeckung à fonds perdu ausbezahlt würden.

Der KGL ist darüber irritiert, wie die Regierung nun eine diesem Versprechen entgegenlaufende Rückforderung dieser 1. Tranche begründet. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und Dokumente ist der KGL zum Schluss gekommen, dass diverse Aussagen der Regierung nicht haltbar sind:

  • Der Kanton hat nicht einen Auszahlungsmodus, welcher sich von allen Kantonen unterscheidet. Vielmehr kennen diverse Kantone ebenfalls Auszahlungen von pauschalen Fixkostenbeiträgen.
  • Der Bund (SECO) erwartet vom Kanton Luzern keine Rückführung der Gewinne, sondern er überlässt den Entscheid explizit dem Kanton.
  • Verbindliche Abmachungen zwischen Kanton und dem betroffenen Branchenverband gibt es keine.

Hinzu kommt, dass der Kanton Luzern der einzige Kanton ist, der überhaupt Gewinnrückführungen verlangt. Alle anderen Kantone, auch die mit einem ähnlichen Auszahlungsmodus, sind zum Schluss gekommen, dass eine solche Massnahme einen unverhältnismässigen Aufwand darstellt, zu einer erheblichen Anzahl juristischer Fragen führt und die Wirtschaft unnötig belastet. Selbst das zuständige Staatsekretariat für Wirtschaft SECO verzichtet explizit auf eine Rückforderung.

Diese Faktenlage führt zum Schluss, dass der Kanton Luzern ohne Vorgabe des Bundes und ohne juristische Notwendigkeit eine KMU-unfreundliche Lösung durchsetzen will, welche schweizweit einzigartig ist. Sie trifft vor allem Branchen mit geringen Margen, welche aber für den Tourismus-Kanton Luzern und für den gesellschaftlichen Austausch in den Gemeinden von grosser Bedeutung sind. Dieses Vorgehen entspricht in keiner Weise der bisherigen Strategie der Regierung.

Da sich die betroffenen Betriebe juristisch wehren, wird eine Flut von Prozessen ausgelöst, was auch die Finanzen und die personellen Ressourcen des Kantons stark belasten würde. Zudem wären dann zwei Drittel der rückgeführten Gewinne an den Bund weiterzuleiten, welcher aber gar keinen Anspruch darauf anmeldet.

Die Situation ist auf Grund der Komplexität, der rechtlichen Unsicherheiten und der interkantonalen Unterschiede verworren. Eine stimmige Lösung der vorliegenden Probleme scheint nicht einfach zu finden sein. Letztlich kann diese aber nur eine politische sein. So könnten auch die Unternehmen in die Lösung mit einbezogen werden, welche nicht den juristischen Weg eingeschlagen haben. Es braucht den Willen, eine pragmatische Regelung zu schaffen, welche volkswirtschaftlich sinnvoll ist und der Strategie des Kantons entspricht.

Für den KGL steht fest, dass die 1. Tranche für die behördlich geschlossenen Betriebe vollumfänglich abzuschreiben ist. Die Regierung hat sich nun aber leider in eine so komplizierte Situation manövriert, dass auch ein vollständiger Verzicht auf die Gewinn-Rückführung in allen Branchen geprüft werden muss. Der KGL will bei der Lösungssuche aktiv mithelfen und wird deshalb in den kommenden Tagen entsprechende Gespräche mit verschiedenen Branchenvertretern, Parteispitzen und Fraktionen führen.

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