Über Heiz- und Nebenkostenbeiträge

Frage: Worauf habe ich als Vermieter bei der Anpassung der Heiz- und Nebenkostenbeiträge zu achten?

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Monica Bieri
Immobilienbewirtschafterin mit eidg.Fachausweis Gewerbe-Treuhand AG

Antwort

Im Zusammenhang mit der Energiekrise steigen auch in der Schweiz die Heizkosten. Bei der Anpassung von Heiz- und Nebenkostenbeträgen ist zu berücksichtigen, welche Abrechnungsvariante zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist. Es wird grundsätzlich zwischen pauschalen Nebenkosten und Akontozahlungen unterschieden.

Ist die Variante der Akontozahlungen vereinbart, so kann der Vermieter die Höhe des monatlichen Akontobeitrages grundsätzlich frei festlegen. In der Praxis hingegen dürfte es in aller Regel sinnvoll sein, den Akontobeitrag realistisch entsprechend den tatsächlich zu erwartenden Kosten festzulegen, um grössere Nach- oder Rückzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode zu vermeiden.

Entscheidet sich der Vermieter für das System der pauschalen Nebenkosten, so hat die Pauschale den Durchschnittskosten der vorherigen drei Jahre zu entsprechen.

Will der Vermieter die monatlichen Akonto- oder Pauschalzahlungen einseitig verändern, so hat er dem Mieter dies mit dem amtlichen Formular auf einen vertraglich vereinbarten Kündigungszeitpunkt hin anzuzeigen. Will der Vermieter eine Pauschale erhöhen, so hat er nachzuweisen, dass der neue Pauschalbetrag anhand der durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre berechnet wurde, während dem er beim System der Akontozahlung den neuen Akontobeitrag grundsätzlich frei festlegen kann. Für Fragen stehen die Autorin und die Immobilienfachleute der Gewerbe-Treuhand gerne zur Verfügung.

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