Zinsanpassungen per 1. Januar 2024: Folgen für die Steuerzahlungen

Durch die Erhöhung des Zinsniveaus haben auch die Kantone sowie der Bund die Zinssätze für Steuerzahlungen angepasst. Wer die Steuern frühzeitig entrichtet oder Akonto-Zahlungen leistet, profitiert künftig wieder von einer Verzinsung. Die Zinssätze steigen auch bei Verzug und zu tief entrichteten Steuern.

Veröffentlicht am
Simon Meierhans
Verantwortlicher Geschäftskunden, Unternehmensberatung, Dipl. Steuerexperte, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, CAS Financial Transactions, Gewerbe-Treuhand AG

Für die Steuerzahlungen gilt es, drei Zinssätze zu unterscheiden. Im Grundsatz spricht man dabei vom Vorauszahlungszins, dem positiven und negativen Ausgleichszins sowie dem Verzugszins. Ab dem 1. Januar 2024 zeigt sich die Zinssituation im Kanton Luzern wie folgt:

 

Vorauszahlungs-zins

Ausgleichszins

Verzugszins

positiv

negativ

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

Bund

0.00%

1.25%

4.00%

4.75%

-

-

4.00%

4.75%

Luzern

0.00%

1.25%

0.00%

1.25%

0.00%

1.25%

3.50%

4.75%

Über den Vorauszahlungszins
Dieser Zinssatz kommt für sämtliche Steuerzahlungen zur Anwendung, welche vor dem allgemeinen Fälligkeitstermin geleistet werden. Im Kanton Luzern erhalten Steuerpflichtige üblicherweise im Frühjahr eine provisorische Rechnung zur Begleichung der Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Der allgemeine Fälligkeitstermin für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Luzern ist jeweils am 31. Dezember. Sämtliche Akonto-Zahlungen während des Jahres werden bis zur Fälligkeit mit dem Vorauszahlungszins zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst.

Staats- und Gemeindesteuern 2024

Betrag

Zahlung am

Fälligkeit

Zinssatz

Zinsgutschrift

CHF 7'000

30.04.2024

31.12.2024

1.25%

CHF 58.35

CHF 7'000

31.07.2024

31.12.2024

1.25%

CHF 36.45

CHF 7'000

31.10.2024

31.12.2024

1.25%

CHF 14.60

 

CHF 109.40

 

über die Ausgleichszinsen

Mit dem Ausgleichszins soll die allfällige Differenz zwischen der provisorischen Steuerzahlung und der definitiven Steuerbelastung verzinst werden. Fällt die definitive Schlussrechnung tiefer aus als die entrichteten Akonto-Zahlungen, profitieren die Steuerpflichtigen von einer Verzinsung ab dem 1. Januar bis zur Verfügung der definitiven Schlussrechnung (positiver Ausgleichszins). Fällt die Schlussrechnung hingegen höher aus, erfolgt eine Verzinsung zulasten der Steuerpflichtigen (negativer Ausgleichszins).

Staats- und Gemeindesteuern 2023

Akonto-
Zahlungen

definitive Steuerschuld

Beginn
Zinsberechnung

definitive
Veran-
lagung

Zinssatz

Ausgleichszins

CHF 21'000

CHF 18'500

1.01.2024

16.10.2024

1.25%

CHF 25.10

CHF 21'000

CHF 23'500

1.01.2024

16.10.2024

1.25%

CHF -25.10

 

Über die Verzugszinsen
Wird die definitive Rechnung nicht innert 30 Tagen beglichen, wird auf dem ausstehenden Steuerbetrag ein Verzugszins ab dem Folgetag erhoben.

Staats- und Gemeindesteuern 2023

Ausstehende
Steuerschuld

definitive Veran-
lagung

Fälligkeit

Bezahlung

Zinssatz

Verzugszins

CHF 2'500

16.10.2024

15.11.2024

23.12.2024

4.75%

CHF -12.55

 

Empfehlung
Aufgrund der Zinserhöhungen empfiehlt es sich, die Akonto-Zahlungen für die noch provisorischen Steuerjahre der voraussichtlichen Steuerbelastung anzugleichen. Gegebenenfalls sind hierzu die provisorischen Steuerrechnungen entsprechend anzupassen. Damit können unnötige Zinsbelastungen vermieden werden. Zudem kann sich ab dem Steuerjahr 2024 die frühzeitige Begleichung der provisorischen Steuerrechnungen wieder lohnen. Gerne unterstützt Sie der Autor bei der Steuerplanung.

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