Für die Steuerzahlungen gilt es, drei Zinssätze zu unterscheiden. Im Grundsatz spricht man dabei vom Vorauszahlungszins, dem positiven und negativen Ausgleichszins sowie dem Verzugszins. Ab dem 1. Januar 2024 zeigt sich die Zinssituation im Kanton Luzern wie folgt:
| Vorauszahlungs-zins | Ausgleichszins | Verzugszins | |||||
positiv | negativ | |||||||
2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | |
Bund | 0.00% | 1.25% | 4.00% | 4.75% | - | - | 4.00% | 4.75% |
Luzern | 0.00% | 1.25% | 0.00% | 1.25% | 0.00% | 1.25% | 3.50% | 4.75% |
Über den Vorauszahlungszins
Dieser Zinssatz kommt für sämtliche Steuerzahlungen zur Anwendung, welche vor dem allgemeinen Fälligkeitstermin geleistet werden. Im Kanton Luzern erhalten Steuerpflichtige üblicherweise im Frühjahr eine provisorische Rechnung zur Begleichung der Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Der allgemeine Fälligkeitstermin für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Luzern ist jeweils am 31. Dezember. Sämtliche Akonto-Zahlungen während des Jahres werden bis zur Fälligkeit mit dem Vorauszahlungszins zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst.
Staats- und Gemeindesteuern 2024
Betrag | Zahlung am | Fälligkeit | Zinssatz | Zinsgutschrift |
CHF 7'000 | 30.04.2024 | 31.12.2024 | 1.25% | CHF 58.35 |
CHF 7'000 | 31.07.2024 | 31.12.2024 | 1.25% | CHF 36.45 |
CHF 7'000 | 31.10.2024 | 31.12.2024 | 1.25% | CHF 14.60 |
| CHF 109.40 |
über die Ausgleichszinsen
Mit dem Ausgleichszins soll die allfällige Differenz zwischen der provisorischen Steuerzahlung und der definitiven Steuerbelastung verzinst werden. Fällt die definitive Schlussrechnung tiefer aus als die entrichteten Akonto-Zahlungen, profitieren die Steuerpflichtigen von einer Verzinsung ab dem 1. Januar bis zur Verfügung der definitiven Schlussrechnung (positiver Ausgleichszins). Fällt die Schlussrechnung hingegen höher aus, erfolgt eine Verzinsung zulasten der Steuerpflichtigen (negativer Ausgleichszins).
Staats- und Gemeindesteuern 2023
Akonto- | definitive Steuerschuld | Beginn | definitive | Zinssatz | Ausgleichszins |
CHF 21'000 | CHF 18'500 | 1.01.2024 | 16.10.2024 | 1.25% | CHF 25.10 |
CHF 21'000 | CHF 23'500 | 1.01.2024 | 16.10.2024 | 1.25% | CHF -25.10 |
Über die Verzugszinsen
Wird die definitive Rechnung nicht innert 30 Tagen beglichen, wird auf dem ausstehenden Steuerbetrag ein Verzugszins ab dem Folgetag erhoben.
Staats- und Gemeindesteuern 2023
Ausstehende | definitive Veran- | Fälligkeit | Bezahlung | Zinssatz | Verzugszins |
CHF 2'500 | 16.10.2024 | 15.11.2024 | 23.12.2024 | 4.75% | CHF -12.55 |
Empfehlung
Aufgrund der Zinserhöhungen empfiehlt es sich, die Akonto-Zahlungen für die noch provisorischen Steuerjahre der voraussichtlichen Steuerbelastung anzugleichen. Gegebenenfalls sind hierzu die provisorischen Steuerrechnungen entsprechend anzupassen. Damit können unnötige Zinsbelastungen vermieden werden. Zudem kann sich ab dem Steuerjahr 2024 die frühzeitige Begleichung der provisorischen Steuerrechnungen wieder lohnen. Gerne unterstützt Sie der Autor bei der Steuerplanung.